Obligatorischer Sicherheitskurs für die Ausbildung des Sicherheitsbeauftragten der Arbeitnehmer gemäß Art. 37 der Gesetzesverordnung 81/08.
KURSPROGRAMM
Rechtliche Grundlagen und Referenzgesetzgebung. Interessengruppen und Arbeitnehmervertretung.
Gesundheitsüberwachung und Begriffe der Ersten Hilfe in Unternehmen.
Definition und Identifizierung von Risikofaktoren und Dokument zur Risikobewertung. Identifizierung von Präventiv- und Schutzmaßnahmen.
Kommunikationstechniken.
Sicherheitsorganisation: Ermittlung von technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Präventions- und Schutzmaßnahmen.
Diskussion und Lerntest
GÜLTIGKEIT: Die Schulung muss jährlich aktualisiert werden.
Für diese Schulung wird den BKH-EBA-Mitgliedern einen Beitrag von 160,00 € pro Teilnehmer direkt bei der Verrechnung der Teilnahmegebühr anerkannt.
Die Unternehmen, die mit dem Mitgliedsbeitrag auf neustem Stand sind beträgt die Teilnahmegebühr pro Teilnehmer 420,00 € exkl. MwSt. für CNA-Mitglieder und 594,00 € exkl. MwSt. für NICHT-CNA-Mitglieder.