SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ
KURS - ARBEITSSICHERHEITSBEAUFTRAGTE

Obligatorischer Sicherheitskurs für die Ausbildung des Sicherheitsbeauftragten der Arbeitnehmer gemäß Art. 37 der Gesetzesverordnung 81/08.

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Kurs-Details
Kodex: 24-S-RLS-01
Sprache: IT
Dauer: 32 h
Anfangsdatum: 15 e 19 April 2024 / 07 e 15 Mai 2024
Uhrzeit: 08:30-17:30
Anzahl der Treffen: 4
Empfänger: Arbeitnehmer, die als Sicherheitsbeauftragte am Arbeitsplatz gewählt werden
Ort: CNA-Bozen - Righistrasse, 9
Mindestteilnehmerzahl: 90%
Teilnahmegebühr:
a. CNA-SHV-Mitglieder: € 475,41 exkl. MwSt.
b. Kein Mitglied: € 618,03 exkl. MwSt.
Anmeldeschluss: 05/04/2024

KURSPROGRAMM
Rechtliche Grundlagen und Referenzgesetzgebung. Interessengruppen und Arbeitnehmervertretung.
Gesundheitsüberwachung und Begriffe der Ersten Hilfe in Unternehmen.
Definition und Identifizierung von Risikofaktoren und Dokument zur Risikobewertung. Identifizierung von Präventiv- und Schutzmaßnahmen.
Kommunikationstechniken.
Sicherheitsorganisation: Ermittlung von technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Präventions- und Schutzmaßnahmen.
Diskussion und Lerntest

GÜLTIGKEIT: Die Schulung muss jährlich aktualisiert werden.

 

 

Für diese Schulung wird den BKH-EBA-Mitgliedern einen Beitrag von 160,00 € pro Teilnehmer direkt bei der Verrechnung der Teilnahmegebühr anerkannt.
Die Unternehmen, die mit dem Mitgliedsbeitrag auf neustem Stand sind beträgt die Teilnahmegebühr pro Teilnehmer 420,00 € exkl. MwSt. für CNA-Mitglieder und 594,00 € exkl. MwSt. für NICHT-CNA-Mitglieder.

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