CONAI - CONSORZIO NAZIONALE IMBALLAGGI
CONAI steht für das Nationale Konsortium der Verpackungsmaterialien: seine Aufgabe besteht in der Sammlung und Wiederverwertung der Verpackungsabfälle und in deren Finanzierung mittels einer Umweltabgabe auf alle Verpackungen, die auf italienischen Staatsgebiet in Umlauf gebracht werden.
EINTRAGUNG. Wer muss sich ins CONAI eintragen?
- Hersteller von Verpackungen und Verpackungsmaterial (die Importeure ebenfalls)
- Verwender von Verpackungen, außer dem Endverbaucher.
Als Verwender versteht man:
- all jene, die ihren Kunden ein wie auch immer verpacktes Produkt verkaufen oder übergeben: Verpackungen aus Papier, Karton, Metall, Säcke, Plastikfolien, Plastik- und Glasbehälter usw. (sogar Kleiderbügel sind als Verpackung eingestuft)
- Importeure von verpackten Waren (diese müssen auch die periodische Erklärung einreichen und die eventuelle Umweltabgabe entrichten, siehe unten)
- Händler und Verteiler von Verpackungen
SICH INS CONAI EINTRAGEN IST EINFACH
Die Eintragung ist nur ein Mal zu tätigen, wobei man dem CONAI die Beitrittserklärung sowie die Zahlung einer einmaligen Beitrittsgebühr (von 5,16 Euro bei einem Umsatz unter 500.000 €, darüber kommt ein kleiner variabler Betrag hinzu) übermitteln muss.
STRAFEN
Das Gesetz sieht unverhältnismäßig hohe Strafen vor: von 10.000 bis 60.000 €.
Wir raten allen, die sich noch nicht eingetragen haben, es schnellstens nachzuholen.
CONAI-UMWELTABGABE UND PERIODISCHE ERKLÄRUNG
Folgende Unternehmen sind zur Umweltabgabe und zur periodischen Erklärung verpflichtet:
- Importeure von verpackten Waren
- wer gebrauchte Holzpaletten sortiert und/oder repariert und sie wieder in Umlauf bringt
- Hersteller und Importeure von Verpackungen und Verpackungsmaterial
WIE KANN MAN SICH IN ORDNUNG BRINGEN
Sollten sie es bisher versäumt haben, können Klein- und Kleinstunternehmen (weniger als 50 Beschäftigte und weniger als 10 Mill. Euro Umsatz) diesen Pflichten nachträglich -aber auf alle Fälle innerhalb 2016! - nachkommen, ohne die vorgesehenen Strafen zu zahlen. Es muss die Erklärung der letzten 3 Jahre eingereicht und die (eventuelle) CONAI-Umweltabgabe nachgezahlt werden. Da es für die Umweltabgabe einen Jahresmindestbetrag gibt, kann es auch leicht passieren, dass man zwar die Erklärung einreichen, aber die Umweltabgabe nicht entrichten muss. Auf jeden Fall muss man die (einmalige) Eintragung ins CONAI tätigen (siehe oben).
Die SHV-Mitglieder können sich an das SHV-Umweltbüro wenden: 0471 546711.