Zentrum für Mediation
Bevor ein Zivilprozess angestrebt werden kann, muss heutzutage ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren angestrebt werden: die Mediation. Die Mediation wird von einem außenstehenden, unparteiischen Dritten durchgeführt und beruht auf der Suche nach einer gütlichen Einigung in einem Streitfall. Dabei wird ein Vorschlag zur Lösung des Problems ausgearbeitet.
Die Mediation wurde in Italien mittels GvD 28/2010 (seit 20. März 2010 in Kraft) und ist für einige Bereiche verpflichtend vorgesehen:
- Kondominium,
- Erbangelegenheiten,
- Familienverträge,
- dingliche Rechte,
- Teilungen,
- Mietverträge,
- Leihverträge,
- Mieten von Betrieben,
- Schadensersatz bei Haftpflich von Ärzten und Rufschädigung,
- Versicherungsverträge,
- Banken und Finanzen
Kann auch in allen anderen Fällen freiwillig angerufen werden.
Unsere Rechtsordnung sieht die Mediation als wesentliche Alternative für die Lösung von Streitfällen vor, bevor die ordentliche Gerichtsbarkeit angerufen wird.
Mittels der Mediation haben die Parteien die Möglichkeit, zu einer gütlichen Einigung in ihrem Konflikt zu kommen, mit der Sicherheit eines überschaubaren Zeitraums (die Mediation darf max. drei Monate dauern), und klarer Kosten, wie auch der Verpflichtung zur Verschwiegenheit, wie sie vom Gesetz vorgesehen ist.
Die SHV - CNA ist ein Mediationsorganismus, der unter dem Namen Media Interpreta mit der Nr. 674 im Verzeichnis der Mediationsstellen beim Justizministerium eingetragen ist.
Diese Mediationsstelle ist 2011 entstanden und steht für alle Unternehmen und Bürger offen. Sie bietet Mediation und gütliche Einigungen für jeglichen Rechtsstreit. Die Mediationsstelle ist außerdem auf internationale Streitfälle und den Konsumentenschutz spezialisiert.
Wir verfügen über viele akkreditierte Mediationsstellen in den Büros der SHV - CNA und können auf mehr als 80 Mediatoren in ganz Italien bauen.
Über Media Interpreta kann eine Mediation auch über Videokonferenz ausgetragen werden.